Aktuelles

Willkommen im Team

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das Team der Assistenz erweitert wurde:
Esra Cinar ist seit dem 01.09.2022 festes Mitglied im Team von KKM!
Wir heißen Esra herzlich Willkommen!

Ebenfalls seit dem 01.09.2022 absolviert Jule Lüchtefeld ein Praktikum in unserem Bereich der betrieblichen Sozialberatung im Rahmen ihres Studiums der sozialen Arbeit.
Auch hier ein herzliches Willkommen!

Ab 1.1.2023 verstärkt darüber hinaus Jochen Vonden das Team der Arbeitssicherheit.
Auch auf ihn freuen wir uns sehr!

Das gesamte Team KKM wünscht Ihnen und Ihren Lieben besinnliche und entspannte Weihnachtstage und ein gesundes und glückliches Jahr 2023.

Arbeitsmedizin

Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?

Jeder Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass seine Beschäftigten durch ihre Tätigkeit keine gesundheitlichen Schäden erleiden. Dies beinhaltet u. a. die Pflicht, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und seit 2008 die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge können sich Beschäftigte zu den Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit individuell informieren und beraten lassen. Ziel ist es arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern bzw. frühzeitig zu erkennen, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranzutreiben.

Jede Vorsorge umfasst zunächst ein Gespräch über die Arbeits- und Krankengeschichte des Beschäftigten, sowie über die aktuellen tätigkeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen. Hält die Ärztin / der Arzt für eine umfassende Beratung weitere Untersuchungen für erforderlich, so werden diese mit der*dem Beschäftigten besprochen und nur mit ihrer*seinem Einverständnis durchgeführt.

Natürlich gilt auch für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die ärztliche Schweigepflicht. Gespräche und Untersuchungen finden unter dem Siegel der Verschwiegenheit statt. Dem Arbeitgeber wird lediglich die Teilnahme an der Vorsorge übermittelt.

Es gibt drei Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge. Die Pflichtvorsorge, die Angebotsvorsorge und die Wunschvorsorge.

 

Arbeitsmedizin Aachen

Pflichtvorsorge muss vom Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeiten nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist. Somit ist zwar die Teilnahme verpflichtend, jedoch dürfen auch bei der Pflichtvorsorge körperliche Untersuchungen nicht gegen den Willen der*des Beschäftigten durchgeführt werden.

Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden, die Teilnahme ist jedoch für die*den Beschäftigte*n freiwillig.

Darüber hinaus muss der*dem Beschäftigten die Möglichkeit einer Wunschvorsorge gewährt werden. Diese kommt in Betracht, wenn Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen einem gesundheitlichen Problem und ihrer Tätigkeit vermuten bzw. ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.

In den kommenden KKM-Magazinen werden wir Ihnen immer mal wieder Vorsorgeanlässe vorstellen und die Inhalte der jeweiligen arbeitsmedizinischen Vorsorge erläutern.

Arbeitssicherheit

Geänderte Nutzungsbedingungen im Umgang mit Diisocyanaten (Vorkommen: in Klebstoffen, Schäumen, Lacken, Beschichtungsstoffen und Dichtstoffen)

Ob Diisocyanate in den jeweils verwendeten Produkten enthalten sind, kann anhand des Sicherheitsdatenblatts überprüft werden.

Auszug aus Sicherheitsdatenblatt / Gefahrstoffanweisung:

GHS-Einstufung:

  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. 
  • Akute Toxizität (inhalativ)
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen, Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

 

Das hat Folgen für Verwender von Produkten mit dem Bestandteil Diisocyanat:

Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Schulungen können auf verschiedene Arten durchgeführt werden, beispielweise Schulungen vor Ort, „hybrid“ oder E-Learning.

Hersteller müssen Materialien für die Schulung zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) nachgewiesen werden. Berufsgenossenschaften bieten diese Schulungen nicht an. Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen müssen dies in ihren Betrieben genauso selbständig organisieren wie Gefahrstoffunterweisungen.

Herstellerverbände der Isocyanate (ISOPA und ALIPA) sowie der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane (FSK) haben unter anderem branchenspezifische Schulungsunterlagen entwickelt, die auf Online-Plattformen genutzt werden können.
Präsenzschulungen sollen von anerkannten Experten durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Techniker oder Ingenieure der Naturwissenschaften, die über besondere Kenntnisse und Erfahrung in der sicheren Produktanwendung und den Gesundheitsgefahren durch Isocyanate verfügen, sein.

Die notwendige Schulung entbindet nicht von den rechtlichen Vorgaben der Unterweisung nach §14 GefStoffV.

Hinweis: Die Entwicklung des Schulungskonzepts und der Schulungsmaterialien liegt in der alleinigen Verantwortung der Herstellerverbände.

Prevention

Wie mögen Sie es? Heiß oder kalt!?

Die meisten von uns tun es täglich, manche sogar mehrmals: Duschen mag eine banale Angelegenheit sein, doch haben Sie auch einmal Wechselduschen probiert!?

Diese ist gesund und wenn man sich überwindet und vom kalten Nass nicht abschrecken lässt, kann sie auch Spaß machen.

Schon dem Hydrotherapeuten Sebastian Kneipp war klar, dass Wechselbäder und damit vor allem kaltes Wasser eine stimulierende und gesundheitsfördernde Wirkung hat.

Die sogenannte Hydrotherapie hat sich bereits vor hunderten von Jahren als besonders belebend und energetisierend bewährt. Wechselduschen hat zahlreiche positive Wirkungen auf unseren Körper. Es fördert die Durchblutung und ist morgens der perfekte Wachmacher. In der kalten Jahreszeit stärkt es unser Immunsystem und wirkt präventiv gegen Erkältungskrankheiten.

Studien sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die vitalisierende Wirkung einer kalten Dusche sich auch auf unseren Geist überträgt. Ein kalter Schauer reduziert Stress, kann uns Ängste nehmen und wirkt chronischer Müdigkeit entgegen. Die Hydrotherapie mit kaltem Wasser löst ähnliche Wirkungsmechanismen in unserem Körper aus wie ein Antidepressivum.

Durch die abwechselnden kalt-warm Reize verengen und weiten sich unsere Blutgefäße. Die Kapillargefäße werden trainiert und der Kreislauf kommt in Schwung. Die Überwindung lohnt sich also, denn nach einer Wechseldusche wird man mit einem erfrischten und durchwärmten Gefühlbelohnt.

 

Einfache Anleitung für Wechselduschen
Generell gilt: Je kälter beziehungsweise heißer der Wechsel desto besser.

1. Duschen Sie 1 – 2 Minuten mit warmem Wasser.
2. Stellen Sie dann auf kalt.
3. Beginnen Sie zunächst bei den Füßen und Beinen – also möglichst weit weg vom Herzen.
4. Danach sind die Arme dran – von den Händen beginnend bis zur Schulter.
5. Schließlich werden der Rücken, Brustkorb und Bauch kalt abgeduscht.
6. Zum Schluss noch ein ordentlicher Schauer über den Kopf.
7. Erholen Sie Sich  1 – 2 Minuten unter warmem Wasser und wiederholen Sie dann die Schritte 2 – 6.

 

Die „Schottische“ Version dauert gerade
einmal 90 Sekunden.
Sie sieht folgendermaßen aus:

  • 30 Sekunden kaltes Wasser (etwa 16° bis 18°C) 
  • 30 Sekunden heißes Wasser (etwa 38° bis 42°C) 
  • 30 Sekunden kaltes Wasser (etwa 10° bis 15°C)

 

Bleiben Sie gesund!

Betriebliche Sozialberatung

Was genau ist eine Sucht?
Unterscheidung von Genuss, Missbrauch, Gewöhnung und Sucht

Genuss

  • Der Übergang hin zu einem problematischen Konsum oder einer Sucht ist fließend
  • Es ist wichtig, bewusst und maßvoll zu konsumieren
  • Regelmäßig mehr zu trinken als man verträgt, kann jedoch rasch problematisch werden

 

Gewöhnung

  • Wenn man den Missbrauch nicht mehr kontrollieren kann und das Suchtmittel automatisch ohne zu überlegen konsumiert bzw. das Verhalten automatisch  zeigt
  • Dieses Gewohnheitsverhalten zeigt sich beispielsweise dadurch, wenn nach einigen Tagen die Zigarettenpackungen oder Bierflaschen immer schneller leer werden

 

Missbrauch

  • Es gibt Situationen im Leben, in denen viele von uns so gestresst oder wütend sind, dass man Gefühle betäuben und so schnell wie möglich zur
    Ruhe kommen möchte
  • Ziel: Problemen ausweichen, Frust abbauen
    o. sich einfach abzulenken
  • Wenn diese Gründe die Motivation für den Konsum von Drogen, Alkohol, Medikamente u.a. sind, dann spricht man von Missbrauch

 

Sucht

  • Gewohnheiten können sich schleichend zu einer Abhängigkeit entwickeln
  • Plötzlich dreht sich alles nur noch um das Suchtmittel/ -verhalten und die Notwendigkeit, dieses Verlangen so schnell wie möglich zu stillen
  • Folgt man diesem zwanghaften Bedürfnis nicht, treten psychische und oft auch körperliche Entzugserscheinungen auf

Suchtprävention in Unternehmen
Was können Unternehmen/Vorgesetzte tun?

Bei ersten Auffälligkeiten: Unterstützung signalisieren, frühzeitig eingreifen, Vertraulichkeit vermitteln
Hinschauen statt Wegsehen!

Bei Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten:
Erwartungen benennen, Unterstützungsangebote zeigen (vertraulich)

Bei ersten und weiteren Auffälligkeiten in Verbindung mit Suchtmittelkonsum: Verhaltensänderung anstoßen, Konfrontation, Chance zur Verbesserung

Beim nächsten Vorfall: wenn keine positive Veränderung eintritt deutliche Konfrontation und Verdeutlichung der Arbeitsplatzgefährdung

Bei erneutem Vorfall: Verdeutlichung, dass Arbeitsplatz nur erhalten werden kann, wenn Therapie aufgesucht wird

Christoph Schmitz

Lieblingsessen: Hamburger & Sushi

Lieblingsreiseziel: New York

Hobbies: Basketball & Musik

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Bei Fragen zu unseren Angeboten und Leistungen steht unser Team Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch, per Mail oder ein Telefonat zur Verfügung.

Tel.: +49 (241) 55 907 951
Mail: info@kkm-aachen.de

KKM Corporate Health GmbH

Am Kraftversorgungsturm 1
52070 Aachen

Geschäftsführer:
Herr Mark Krichels

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